Besonderheit der Verhinderungspflege
Für die Verhinderungspflege gelten im Grunde die gleichen Voraussetzungen wie bei der Kurzzeitpflege was die Dauer, Kosten, Zuschüsse und Formalitäten anbetrifft.
Der auffälligste Unterschied zwischen diesen beiden Varianten liegt darin, dass für die Verhinderungspflege eine sogenannte Vorauspflege erforderlich sein muss.
Dies bedeutet, dass der Pflegebedürftige bereits 6 Monate zuvor in der häuslichen Umgebung von einer Pflegeperson gepflegt werden musste.
In Kombination mit der Kurzzeitpflege stehen Ihnen somit die Zuschüsse für bis zu 2 mal 28 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung.
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