Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Was zahlt die Pflegekasse?
Ihre Pflegekasse übernimmt hierbei die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung für bis zu 8 Wochen und bis zu 3.224 Euro im Jahr, wenn Sie Kurzzeitpflege und direkt im Anschluss die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Außerdem wird die Hälfte des Pflegegelds während des stationären Kurzzeit-Aufenthaltes weitergezahlt.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Es gelten die gleichen Pflegesätze wie für Langzeitpflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskosten müssen von Ihnen selbst getragen werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass hierbei Tagessätze abgerechnet werden nicht Übernachtungen! Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Aufnahmegespräch
Vor der Aufnahme findet ein ausführliches Gespräch statt über Einzelheiten des Einzugs wie die persönliche Einrichtung des Zimmers, notwendige Unterstützung beim Umzug, Berücksichtigung besonderer Wünsche und Lebensgewohnheiten, die medizinische Betreuung, notwendige Pflegehilfsmittel usw.
Antrag auf Kurzzeitpflege
Zunächst teilen
Sie der Pflegekasse mit, dass Sie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen wollen und stellen einen Antrag auf Kurzzeitpflege. Grundvoraussetzung für einen Zuschuss ist die Einstufung in einen
Pflegegrad.
Ist der Antrag auf Pflegeeinstufung zum Zeitpunkt noch nicht entschieden, ist das Antragsdatum maßgebend und Sie erhalten den Zuschuss bis dahin rückwirkend.
Welche Formalitäten sind zu erledigen?
Zur Anmeldung füllen Sie bitte das Formular „Anmeldung zur Heimaufnahme“ aus und unterschreiben es. Vom Hausarzt lassen Sie bitte das Formular „Ärztlicher Fragebogen“ ausfüllen und eine akuelle Medikamentenverordnung ausstellen und unterschreiben. Geben Sie diese bitte zusammen mit den auf der Checkliste angegebenen Kopien, Krankenkassenkarte usw. bei uns ab.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne für Ihre persönlichen Fragestellungen oder eine Anmeldung unter der Rufnummer 06220-91542-0 zur Verfügung,